URKUNDEN UND BEGLAUBIGUNGEN

Gerichtsfeste Übersetzungen von Urkunden und Beglaubigungen

Manchmal reicht eine einfache Übersetzung nicht aus, sondern es muss eine „mit Stempel“ sein. Unsere staatlich ermächtigten Urkundenübersetzer machen Ihre Übersetzung gerichtsfest. Wir achten darauf, dass nur solche Übersetzer zum Einsatz kommen, die auch wirklich zu einer beglaubigten Übersetzung befugt sind. Natürlich suchen wir für Sie auch im Ausland nach der geeigneten Lösung und unterstützen sie auch telefonisch dabei, die notwendigen Informationen einzuholen.

Ob das polizeiliche Führungszeugnis für einen Antrag für ein Work & Travel-Visum, ein Handelsregisterauszug, ein Scheidungsurteil, Beweismaterial in einem Gerichtsprozess, Unterlagen zur Vorlage in einem Schiedsgerichtsverfahren, bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Wir liefern die Übersetzung schnell und zuverlässig und halten uns an allgemein anerkannte Standards im Bereich der Urkundenübersetzung. Durch die regelmäßige Teilnahme an Fachtagungen für Gerichtsdolmetscher und –übersetzer halten wir unser Wissen auf dem aktuellen Stand.

So können Sie sicher sein, dass man Sie bei der Behörde oder dem Gericht, wo Sie ihre Übersetzung vorlegen, nicht mit dem Hinweis auf eine unsachgemäße Übersetzung abweist. Hier geht es um Ihre Zukunft und die legen Sie bei uns in professionelle Hände.

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Um Dokumente mit Urkundskraft übersetzen zu dürfen, muss man als Übersetzer für die jeweilige Sprache vom Oberlandesgericht oder Landgericht (je nach Bundesland) ermächtigt bzw. bestellt werden. Man muss dafür eine besondere Sach- und Fachkunde vorweisen. Achtung! Nur ermächtigte Urkundenübersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen fertigen. Ein beeidigter Gerichtsdolmetscher ist dazu nicht ermächtigt. Eine offizielle Übersicht über alle in Deutschland ermächtigten Übersetzer finden Sie hier: www.justiz-dolmetscher.de

Wichtig ist, dass die Ermächtigung bereits erfolgt ist und es sich nicht nur um einen beeidigten Dolmetscher handelt. Unsere Übersetzer sind alle von einer der in Deutschland zuständigen Stellen als Urkundenübersetzer ermächtigt. Dieses können Sie später mithilfe des Stempels unter dem Dokument auch auf der oben angegebenen Internetseite nachprüfen.

Benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?

Ob eine Beglaubigung erforderlich ist, gibt die Stelle vor, die die Übersetzung verlangt. Durch die Beglaubigung erhält das Dokument notarielle Urkundskraft. Der ermächtigte Übersetzer erstellt durch Anbringung des Beglaubigungsvermerks und seines Stempels eine notarielle Urkunde, die in den meisten Ländern so anerkannt wird.

Durch die Beglaubigung kann der Empfänger der Übersetzung erkennen, wer die Übersetzung gefertigt hat und was für ein Dokument die Grundlage der Übersetzung war, ein Original (bzw. eine beglaubigte Kopie) oder eine einfache Kopie. Dazu zählen auch Faxkopien oder eingescannte Dokumente.

 

DAS SAGEN UNSERE KUNDEN

Ich freue mich, dass ich bei der Übersetzung erneut Ihre Hilfe in Anspruche nehmen durfte und dabei solch positive Erfahrungen machen konnte. Franziska S. aus München
Die Certrans GmbH unterstützt uns bei der Erstellung unseres fremdsprachlichen Marketingmaterials. Wir sind von der Professionalität und Qualität begeistert! Zwergenwiese, Silberstedt
Seit 2018 übersetzt die Certrans GmbH das Programm des SHMF in die englische Sprache. In jedem Satz schwingt der musikalische Sachverstand mit. Wir freuen uns auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit! SHMF, Lübeck