Du benötigst eine beglaubigte Übersetzung deines Führungszeugnisses? Das übernehmen wir gerne für dich! Schnell, zuverlässig und staatlich ermächtigt.
Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland beantragen
Es gelten unterschiedliche Regeln für die Beantragung eines Führungszeugnisses für Menschen, die in Deutschland wohnen und Menschen, die im Ausland wohnen. Antragsteller aus Deutschland können das Zeugnis auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz online beantragen:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=B183A1159796504742E3
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments
- AusweisApp 2 in der Version ab 01.11.2014
- digitales Erfassungsgerät
Liegen diese technischen Voraussetzungen nicht vor, muss man mit seinem Personalausweis oder Reisepass zum Standesamt an seinem Wohnsitz gehen.
Personen mit Wohnsitz im Ausland können den Antrag per Post oder Fax unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Für die schriftliche Antragstellung stehen Formulare in deutscher, englischer und französischer Sprache zur Verfügung, die hier abrufbar sind:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Ausland/Antrag/FAQ_node.html
Weitere Informationen rund um das Thema Polizeiliches Führungszeugnis finden Sie auf dem Portal des Bundesamts für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Führungszeugnis übersetzen
Du benötigst das in Deutschland ausgestellte Führungszeugnis für die Vorlage im Ausland? Seit Anfang 2019 wird das Führungszeugnis in drei Sprachen ausgestellt: Deutsch, Englisch und Französisch. Es ist jedoch nicht der gesamte Inhalt dieser Dokumente in den drei Sprachen vorhanden, so dass man klären sollte, ob der Behörde, bei der man das Zeugnis einreicht, diese Fassung ausreicht.
Ist dies nicht der Fall oder ist eine andere als eine dieser drei Sprach gewünscht, muss das deutsche Führungszeugnis in der Regel in die jeweilige Zielsprache übersetzt und die Übersetzung beglaubigt werden.
Ob ausgehend vom Original gearbeitet werden muss oder ein Scan als Grundlage ausreicht, legt die Stelle fest, die die Übersetzung verlangt. Bei Anträgen, die online hochgeladen werden, reicht in der Regel eine pdf-Kopie der Übersetzung aus.
Arbeitgeber aus der Wirtschaft benötigen in der Regel nur eine beglaubigte Übersetzung einer Fotokopie oder eines Scans.
Öffentlich-rechtliche Stellen, also Verwaltungsbehörden und Universitäten, verlangen häufig eine beglaubigte Übersetzung des Originals, teilweise versehen mit besonderen Texten, die diese in ihren Unterlagen vorgeben oder auch mit Apostille oder Überbeglaubigung.
Am Besten erkundigst du dich dort, wo die Übersetzung benötigt wird, wie die Übersetzung aussehen soll. Gerne übernehmen wir gegen Entgelt auch das Telefonat für dich!
Wer darf ein polizeiliches Führungszeugnis übersetzen? Um Dokumente mit Urkundskraft übersetzen zu dürfen, muss man als Übersetzer für die jeweilige Sprache vom Oberlandesgericht oder Landgericht (je nach Bundesland) ermächtigt werden. Man muss dafür eine besondere Sach- und Fachkunde vorweisen. ACHTUNG: ein allgemein beeidigter Dolmetscher ist nur zur Übertragung des gesprochenen Worts befugt und darf keine Übersetzungen anfertigen.
- Überbeglaubigung und Apostille
Wird von der Stelle, wo man die Urkunde vorlegen muss, eine Überbeglaubigung oder Apostille verlangt, muss man unterscheiden. - Überbeglaubigung
Eine Überbeglaubigung kann man beim Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisse bereits mit stellen. Genauere Informationen dazu findet man hier:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Ausland/Verwendung/2.html?nn=3816812 - Apostille
Für die Erteilung von Apostillen ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Den Antrag auf Erteilung einer Apostille kann man ebenfalls mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen.
Weitere Informationen findet man hier:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Ausland/Verwendung/3.html?nn=3816812 - Übersetzung mit Apostille oder Überbeglaubigung
Manchmal wird auch verlangt, dass die Übersetzung eine Apostille bekommt oder überbeglaubigt wird. Um die damit verbundenen Formalitäten kümmern wir uns gerne. Wir wissen genau, was benötigt wird und stellen dann den Antrag beim zuständigen Gericht gegen eine Verwaltungsgebühr. - Europäisches Führungszeugnis
Alle, die neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit auch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sind und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten ein Europäisches Führungszeugnis. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis Informationen über Eintragungen im Strafregister des anderen Mitgliedstaates, sofern das Recht des anderen Staates eine solche Übermittlung vorsieht. Das Europäische Führungszeugnis umfasst drei Seiten.
Noch Fragen: dann steht dir unser Team unter 0431 8880775-0 gerne zur Verfügung.
Preise
Scan übersetzen und Versand als pdf-Datei
- Führungszeugnis ohne Eintragungen: 39,90 € (inkl. 6,37 € USt)
- Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen: 39,90 € (inkl. 6,37 € USt)
- Führungszeugnis mit Apostille der deutschen ausstellenden Behörde: 44,90 € (inkl. 7,17 € USt)
- Führungszeugnis mit Überbeglaubigung des deutschen Dokuments durch das Bundesverwaltungsamt
44,90 € (inkl. 7,17 € USt) - Europäisches Führungszeugnis ohne Eintragungen: 75,00 € (inkl. 11,97 € USt)
Scan oder Original übersetzen und Versand als Prio-Sendung
Hier ist jeweils das Porto hinzuzurechnen. Der genaue Preis wird dir im Zuge des Bestellvorgangs ausgerechnet.
Sonderleistungen
- Weitere Kopie 5,00 € (inkl. 0,80 € USt) zzgl. Porto, falls separater Versand
- Einholung der Überbeglaubigung für die Übersetzung 30,00 € (inkl. 4,79 € USt)
- Führungszeugnis mit Eintragungen - bitte Angebot einholen
Die oben genannten Preise enthalten folgende Leistungen:
- Übersetzung
- Lektorat durch einen zweiten Übersetzer
- Beglaubigung
ACHTUNG: Die hier genannten Preise gelten für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch. Für andere Sprachen schicke uns bitte dein Dokument per E-Mail und wir erstellen dir ein Angebot.