Übersetzung Handelsregisterauszüge

Handelsregisterauszug übersetzen

Sie benötigen schnell und unkompliziert die Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs? Das erledigen wir gerne für Sie!

Elektronischen Auszug beim Handelsregister abrufen

Dank unserer Zugangsberechtigung können wird den aktuellen deutschen Auszug direkt für Sie beim Handelsregister abrufen.

Das Handelsregister unterscheidet zwischen den folgenden Auszugsarten (Quelle: www.handelsregister.de):

AD Aktueller Abdruck

Der aktuelle Abdruck aus dem in elektronischer bzw. maschineller Form geführten Handelsregister betrifft die entsprechenden Eintragungen zu einem bestimmten Unternehmen, welcher nur die in diesem Zeitpunkt noch gültigen - i.d.R. als fortlaufenden Text wiedergegebenen - Informationen enthält.

Ein Muster des aktuellen Abdrucks für die Firma "Thyssen Stahl GmbH" können Sie unter www.handelsregister.de kostenlos einsehen.

CD Chronologischer Abdruck

Der chronologische Abdruck stellt sämtliche - also sowohl die aktuellen als auch die besonders gekennzeichneten gegenstandslosen - Eintragungen in zeitlicher Reihenfolge dar, ab der Umstellung auf elektronische Registerführung. Die Vorgänge werden optisch in Übereinstimmung mit der Spaltenaufteilung des Handelsregisters wiedergegeben.

Ein Muster des chronologischen Abdrucks für die Firma "Thyssen Stahl GmbH" können Sie unter www.handelsregister.de  kostenlos einsehen.

Unsere Preise

Leistung                                                             Preis (jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer)

Einholung Handelsregisterauszug                      10 EUR pro Dokument

Übersetzung des Aktuellen Abdrucks                 1. Seite 75 EUR 

                                                                           Jede weitere Seite 50 EUR

Übersetzung des Chronologischen Abdrucks     1. Seite 75 EUR 

                                                                           Jede weitere Seite 50 EUR

Versandkostenpauschale bei Postversand        7,50 EUR

Kopien bei Postversand                                    0,50 EUR/Seite 

Beglaubigungsgebühr bei Papierversion         5,00 EUR pro Dokument

Die hier genannten Preise gelten für die Sprachrichtungen Deutsch - Englisch, Deutsch - Französisch und Deutsch - Spanisch. Gerne übersetzen wir auch in alle anderen Weltsprachen. Bitte holen Sie dafür ein Angebot ein.

Ablauf

1 Sie nennen uns die Nummer des Handelsregistereintrags, der übersetzt werden soll

2 Wir rufen den Auszug im Handelsregister ab

3 Sie erhalten die Originaldatei per E-Mail von uns

4 Wir übersetzen die Datei und beglaubigen die Übersetzung

5 Wir liefern die beglaubigte Übersetzung als pdf-Datei per E-Mail

6 Alternativ: Wir liefern die beglaubigte Übersetzung per Post

Bearbeitungsdauer

Handelsregisterauszüge mit einem Umfang von bis zu 20 Seiten in die Sprachen Englisch, Französisch oder Spanisch übersetzen wir - je nach Verfügbarkeit - innerhalb von 48 Stunden ohne Expresszuschlag.

Auftrag erteilen

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